Rechtsschutzversicherung

Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?


Die Frage, ob eine Person über eine Rechtsschutzversicherung verfügen sollte, lässt sich ohne weiteres nicht beantworten. Wie bei jeder Versicherung ist dies eine individuelle Frage, die sich nicht pauschal beantworten lässt. Wer beispielsweise im Eigenheim lebt, benötigt in der Regel keinen Rechtsschutzversicherungsvertrag, der das Mietrecht umfasst.


Im Bereich des Verkehrsrechts empfehle ich aber unbedingt den Versicherungsschutz. Anders als im Arbeitsrecht oder im Mietrecht, sucht man sich im Straßenverkehr seinen „Kontrahenten“ nicht aus. Mit anderen Worten: Man hat keinen Einfluss darauf, wer einem überraschend die Vorfahrt nimmt und einen auf diese Weise schädigt. Das Risiko am Straßenverkehr (sei es als Autofahrer, Fahrradfahrer oder auch nur als Fußgänger) teilzunehmen, ist immanent und unkalkulierbar.


Jeder Verkehrsteilnehmer kann unerwartet in die Situation geraten, anwaltliche oder gerichtliche Hilfe zu benötigen. Die Rechtsschutzversicherung deckt hier die wesentlichen Kosten ab. Gerade in gerichtlichen Verfahren können auch in vermeintlich einfachen und klaren Fällen hohe Kostenrisiken bestehen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der konkrete Unfallhergang durch die Haftpflichtversicherung des vermeintlichen Unfallverursachers bestritten wird und das Gericht deshalb die Einholung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens in Auftrag gibt. Selbiges gilt natürlich in Verletzungsfällen wenn die Unfallursächlichkeit von Verletzungen bestritten wird und das Gericht daher medizinische Gutachten in Auftrag geben muss.




Deckt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten ab?


In vielen Fällen können schon früh alle Probleme gelöst werden und die Kosten der anwaltlichen Vertretung der eintrittspflichtigen Gegenseite auferlegt werden. Dies ist der Optimalfall, in der Leistungen der Rechtsschutzversicherung gar nicht in Anspruch genommen werden müssen. Dies ist beispielsweise bei einem nicht selbstverschuldeten Unfall der Fall, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher alle anfallenden Kosten zu tragen hat.


Sollte die Versicherung doch mal in Anspruch genommen werden müssen, ist meist im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung (meist 150,- €) vereinbart. Diese Kosten wird eine Rechtsschutzversicherung nicht übernehmen.


Auch sind nicht alle Rechtsgebiete versicherbar. Ebenso scheidet der Versicherungsschutz aus, wenn das Versicherungsereignis vorsätzlich herbeigeführt wurde oder wenn gegen vertragliche Obliegenheiten verstoßen wurde.


Hier lohnt ein Blick in Ihre Versicherungsbedingungen, die auch als ARB bezeichnet werden.




Gibt es Nachteile an einer Rechtschutzversicherung?


Ja, leider. Auch die Versicherungen leiden unter einem erheblichen Kostendruck. Immer wieder kommt es vor, dass Versicherer mit fadenscheinigen Begründungen Kostenzusagen verweigern oder Kosten nur teilweise übernehmen wollen. Letzteres auffallend häufig im Bereich der Verteidigung gegen Ordnungswidrigkeiten. Der Leidtragende ist dabei der Kunde, der wahrscheinlich bisher gedacht hat, er sei optimal versichert. Sollten solche Probleme auftreten, kann ich Ihnen helfen, damit Sie auch gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung zu Ihrem Recht kommen.




Was ist wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?


Auch ohne Rechtsschutzversicherung werde ich Ihnen helfen können, ohne dass Ihre finanziellen Interessen aus dem Auge verloren werden. Über mögliche Kosten eines Mandats kann ich Sie gerne individuell beraten. Sprechen Sie mich an.


Keinesfalls sollte das Nichtvorhandensein einer Rechtsschutzversicherung Sie davon abhalten auf Ihr gutes Recht zu verzichten. Lediglich das Kostenrisiko wird Ihnen nicht zu nehmen sein. Wie hoch dieses Kostenrisiko ist, werde ich Ihnen nur individuell nach Kenntnis aller verfahrensrelevanten Tatsachen beantworten können.