Verteidigung in Bußgeldsachen

Wahrscheinlich ist jeder Verkehrsteilnehmer schon einmal in das Vergnügen gekommen Post von der Bußgeldstelle zu erhalten. Häufig handelt es sich um geringfügige Regelverstöße, die nach Zahlung eines kleinen Verwarnungsgeldes folgenlos erledigt sind.

Häufig handelt es sich aber auch um Regelverstöße, die mit teils erheblichen Geldbußen bedacht sind. In vielen Fällen drohen noch weitere Sanktionen, nämlich ein oder mehrere Punkte im berühmten Flensburger Fahreignungsregister oder gar ein Fahrverbot.

Spätestens in diesen Fällen macht es häufig Sinn einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Durch diesen kann dann die amtliche Bußgeldakte bei der Bußgeldstelle angefordert werden und überprüft werden, ob die Messung durch den Messbeamten ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Erste Anhaltspunkte ergeben sich in der Regel direkt aus der Bußgeldakte. War das Messgerät gültig geeicht? War der Messbeamte in der Bedienung des Messgeräts geschult? Liegen Beschilderungspläne vor? Diese Fragen kann nur die amtliche Bußgeldakte beantworten.

In Zweifelsfällen kann es Sinn machen einen technischen Sachverständigen mit der technischen Überprüfung der Messung zu beauftragen.  



Bitte beachten Sie:

Sollte Ihnen bereits ein Bußgeldbescheid zugestellt worden sein, ist Eile geboten. Der Bußgeldbescheid erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung bei Ihnen gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wurde.


Bitte kontaktieren Sie mich einfach unter der 06431-91670 oder nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Homepage. Gerne können Sie mir auch eine E-Mail schreiben.


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