Wenn Ihr Führerschein in Gefahr ist:

Die Berechtigung im Straßenverkehr Fahrzeuge zu führen ist in unserer hochmotorisierten Welt von extremer Bedeutung. Der Verlust der Fahrerlaubnis hat häufig gravierende Auswirkungen auf den Betroffenen, besonders wenn er privat oder beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist.

Es gibt viele Möglichkeiten die Fahrerlaubnis zu verlieren. Dies ist vielen Menschen häufig nicht bewusst. Klar ist, dass die Fahrerlaubnis beim Vorwurf Straftaten im Straßenverkehr begangen zu haben vergleichsweise schnell in Gefahr ist. Ebenso ist den meisten Betroffenen auch bekannt, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen hat, wenn der Betroffenen acht Punkte im Flensburger Fahreignungsregister angesammelt hat.

Dies sind aber bei Weitem nicht die einzigen Möglichkeiten der Fahrerlaubnisbehörde einem Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Ob die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnis zu entziehen hat, richtet sich in erster Linie nach den Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Nach diesen Vorschriften muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Im Interesse der Verkehrssicherheit hat die Behörde hier keinen großen Spielraum.

Hat die Behörde diesbezüglich aber Zweifel, wird sie den Betroffenen in vielen Fällen die Möglichkeit einräumen diese Zweifel auszuräumen. Sie wird den Betroffenen zur Vorlage von Unterlagen auffordern, die geeignet sind, diese Zweifel zu beseitigen. Häufig wird der Betroffene aufgefordert ärztliche Gutachten oder medizinisch-psychologische Gutachten beizubringen, damit die Behörde auf dieser Grundlage entscheiden kann.

Es gibt viele Situationen, die der Fahrerlaubnisbehörde Anlass geben, mal genauer hinzuschauen. Häufig ist dies natürlich der Fall, wenn Tatsachen den Verdacht begründen, dass der Betroffene Betäubungsmittel (auch Cannabis!) konsumiert, oder wenn Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen. Aber auch körperliche oder psychische Erkrankungen können Einfluss auf die Fahreignung haben.


Mein Hinweis:

Sollte Ihnen ein Anhörungsschreiben der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zugehen, wonach Ihnen mitgeteilt wird, dass man beabsichtigt gegen Sie in irgendeiner Form Maßnahmen zu ergreifen, sollten Sie mich unmittelbar kontaktieren.

Häufig können Missverständnisse oder Zweifel der Behörde an Ihrer Fahreignung schon im Rahmen der Anhörung frühzeitig ausgeräumt werden. Nach Möglichkeit sollte man die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer Anhörung nicht ignorieren. Wenn im Rahmen der Anhörung bei der Behörde keine Reaktion auf das Anschreiben durch den Betroffenen erfolgt, wird in der Regel nach Aktenlage entschieden. Dies bedeutet, dass die Behörde unmittelbar die aus ihrer Sicht notwendigen Maßnahmen ergreift. Insbesondere die Fahrerlaubnisentziehung ist in der Regel mit einer „Anordnung der sofortigen Vollziehung“ verbunden. Dies bedeutet, Sie dürfen nach Erhalt des Entziehungsbescheides keine Fahrzeuge mehr führen. Eine Frist zur Wirksamkeit des Verbotes Fahrzeuge zu führen wird Ihnen nicht mehr eingeräumt. Die Fahrerlaubnisentziehung ist sofort wirksam.

Sie sollten also unmittelbar Kontakt mit mir aufnehmen, wenn Ihnen ein Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde zugeht.

Bitte kontaktieren Sie mich einfach unter der 06431-91670 oder nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Homepage. Gerne können Sie mir auch eine E-Mail schreiben.


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