Verkehrsunfall - was nun?

Was ist nach einem Verkehrsunfall unmittelbar zu tun?

Jährlich ereignen sich in Deutschland rund 2,6 Mio. Verkehrsunfälle (Quelle: Statistisches Bundesamt für 2018). Unfallgeschädigte werden durch einem Unfall von einer auf die andere Sekunde vollkommen überrascht. Wichtig ist daher in einer solchen Ausnahmesituation unmittelbar richtig zu reagieren.


Hierzu ein paar Tipps:

Unmittelbar nach dem Unfall sollten sie
  • die Unfallstelle sichern
  • Verletzten helfen (Erste Hilfe)
  • die Polizei sowie ggf. den Rettungsdienst verständigen
  • keinesfalls die Unfallstelle verlassen, ehe die Polizei bzw. der andere Unfallbeteiligte Ihre Personalien aufnehmen konnten

Wenn Sie diese Schritte in die Wege geleitet haben sollten sie
  • sich das Kennzeichen des Unfallverursachers notieren
  • Beweise sichern, d.h. fertigen Sie Fotos von der Unfallstelle und sprechen Sie Zeugen an
  • gegenüber anderen Unfallbeteiligten keinesfalls Erklärungen abgeben, insbesondere kein Schuldanerkenntnis
  • wirft Ihnen die Polizei vor, den Unfall verschuldet zu haben: Geben sie auch gegenüber der Polizei keine Erklärung ab (sie haben dann ein Schweigerecht)


Und dann?

Anschließend sollte Sie der Weg zum spezialisierten Rechtsanwalt führen.

Hier stehe ich unter der 06431-91670 zu Ihrer Verfügung. Gerne könne Sie auch per E-Mail Kontakt mit mir aufnehmen oder das Kontaktformular auf dieser Homepage nutzen.

Nur so kann ich helfen Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen oder eventuell gegen Sie erhobene Ansprüche (gemeinsam mit Ihrer Haftpflichtversicherung) abzuwehren. Sollte parallel aufgrund des Unfalls gegen Sie ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt werden, kann ich Sie auch hier unterstützen.



Wieso sollte ich nach einem Unfall zum Rechtsanwalt?

Wie gesagt: ein Verkehrsunfall trifft einen Menschen vollkommen unvorbereitet. Der Unfallbeteiligte ist sofort in der Zwangslage rechtliche Ansprüche geltend machen zu müssen bzw. fremde Ansprüche abzuwehren. Hier ist in der Regel rasches Handeln geboten.

Der spezialisierte Rechtsanwalt hilft dem Unfallbeteiligten zeitnah die richtigen Schritte einzuleiten.

Gemeinsam werde ich helfen Ihnen zustehende Ansprüche durchzusetzen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren oder sie in einem gegen sie geführten Ermittlungsverfahren verteidigen.

Wie gesagt: In der Regel ist schon mit den ersten Schritten Eile geboten:

Es muss entschieden werden, ob ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachten zur Schadenhöhe beauftragt werden soll oder ob ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreicht. In der Regel kann aber nur mit dem Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen herausgefunden werden, ob es sich bei dem Schaden um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt oder ob eine Reparatur des Schadens noch Sinn macht. Soll gegebenenfalls eine bestehende Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden? Steht Ihnen ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu? Sollte der Unfall polizeilich aufgenommen worden sein, kann jeder Rechtsanwalt (und nur der) Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte beantragen.

Der Schaden sollte jedenfalls zeitnah der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gemeldet werden, ggf. ihrer eigenen Haftpflichtversicherung. Dies übernhem ich für Sie.

Besondere Schwierigkeiten bereitet häufig die Abwicklung von Verkehrsunfällen mit finanzierten oder geleasten Fahrzeugen. Auch hier kann ich Ihnen jederzeit weiterhelfen.


Keinesfalls sollte die Abwicklung in andere Hände gegeben werden.

Regelmäßig kommt es vor, dass sich der Sachbearbeiter der gegnerischen Haftpflichtversicherung telefonisch bei Ihnen meldet und Ihnen "schnell und unbürokratisch" helfen will. Dieser Sachbearbeiter hat aber nur ein Ziel: Er will Ihnen so wenig wie möglich auszahlen. Er wird Sie sicher nicht vollständig darüber aufklären, welche Rechte und Möglichkeiten Sie haben. Vorsicht ist vor allem geboten, wenn die Versicherung Ihnen den hauseigenen Sachverständigen "aufs Auge drücken" will. Häufig sind solche Gutachten unbrauchbar und nur geeignet der Versicherung viel Geld zu sparen: Auf Ihre Kosten. Vertrauen Sie nur Ihrem eigenen Sachverständigen.

Auch sollte mit der Schadensabwicklung keine noch so vertrauensselige Fachwerkstatt oder das Autohaus beauftragt werden. Auch hier werden häufig eigene Interessen verfolgt. Eine Fachwerkstatt wird Sie sicher nicht über die Möglichkeit einer sog. fiktiven Abrechnung, also die Regulierung des Schadens ohne die Reparatur durchzuführen, beraten. Vorsicht ist auch geboten, wenn Ihnen ein Mietwagen zum sog. „Unfallersatztarif“ angeboten wird. Diese Mietwagentarife sind häufig weit überteuert und werden von Versicherern ebenso häufig nicht in voller Höhe übernommen.


Bitte bedenken Sie also: Ihr Rechtsanwalt ist die einzige Person, die zu 100 % auf Ihrer Seite steht.  Ihr Rechtsanwalt ist nur Ihnen gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Außerdem ist nur der Rechtsanwalt aufgrund seiner gesetzlichen Schweigepflicht in der Lage, Ihnen zu 100 % Vertraulichkeit zuzusichern.



Welche Rechte stehen einem Unfallverletzten zu?

Jeder Verletzte eines nicht selbst verschuldeten Verkehrsunfalls hat zunächst Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes, sofern es sich nicht um eine nur kurz andauernde Bagatellverletzung handelt. Unter Vermittlung des Verkehrsanwalts wird der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer aufgefordert, bei den behandelnden Krankenhäusern und Ärzten umfassende Arztberichte einzuholen, die zur Grundlage einer Schmerzensgeldzahlung gemacht werden. Für den Geschädigten ist dies nicht mit Kosten verbunden.

Bei schwereren Verletzung stehen dem Geschädigten häufig noch weitere Ansprüche zu. Hierzu zählt vor allem der sog. Haushaltsführungsschaden, also der Ersatz der Kosten für den Einsatz einer Haushaltshilfe für unfallbedingt nicht mehr durchzuführende Haushaltstätigkeit, der auch fiktiv geltend gemacht werden kann oder der Verdienstausfallschaden.



Wer übernimmt die Kosten der Schadensregulierung?


Die erfreuliche Nachricht zuerst: Sollte Sie an dem Unfall keine Schuld treffen, werden in der Regel sämtliche Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gezahlt, also auch das kostenintensive Sachverständigengutachten zur Schadenhöhe und die Kosten, die mit der Beauftragung des Rechtsanwalts einhergehen.

Auch bei einer Teilschuld wird in der Regel der größte Teil der Rechtsanwaltskosten übernommen.

Sollte es bei der Schadenabwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu Problemen kommen, etwa weil die Versicherung nur einen Teil Ihres Schadens zahlen will, kann überlegt werden, ob es Sinn macht eine solche Forderung gerichtlich einzuklagen. Spätestens hier kann Ihnen eine Rechtsschutzversicherung weiterhelfen und Ihnen nahezu alle Kostenrisiken nehmen. Aber selbst wenn sie bisher nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann ich Ihnen eine ungefähre Schätzung abgeben, welche Kostenrisiken sie im Fall eines Gerichtsverfahrens tragen müssen. In geeigneten Fällen kann bei Gericht auch die sog. Prozesskostenhilfe beantragt werden.



Welche Unterlagen soll ich zum vereinbarten Termin mit dem Rechtsanwalt mitbringen?


In allen Fällen werden wir den konkreten Unfallhergang besprechen. Dann kann eine erste Einschätzung abgegeben werden, ob Ihnen voraussichtlich in voller Höhe Schadensersatz zuerkannt werden wird oder ob Sie vielleicht eine Mitschuld trifft. Hiervon hängt die weitere Vorgehensweise der Fallbearbeitung ab.

Jedenfalls sind die folgenden Unterlagen hilfreich:

  • Name und Kennzeichen des Unfallgegners
  • Namen und Anschriften von Zeugen
  • Versicherungsnummer der eigenen Haftpflicht- und ggf. Vollkaskoversicherung
  • Versicherungsnummer der Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden
  • Fotos von der Unfallstelle und der Beschädigungen am Fahrzeug
  • Vorgangsnummer der Polizei, falls der Unfall polizeilich aufgenommen wurde
  • Bei Personenschäden: Atteste, Arztberichte, AU-Bescheinigungen
  • Bereits angefallene Rechnungen oder Belege, z.B. des Abschleppunternehmers, der Apotheke
  • Falls schon vorhanden: Kostenvoranschlag
  • Falls vorhanden: Leasing- oder Finanzierungsunterlagen (Vertrag, AGB)

Sollten sie nicht alles auf die Schnelle parat haben, ist dies auch nicht weiter schlimm. Ihnen kann sicher trotzdem geholfen werden. Wichtig ist, dass die ersten Schritte zu einer erfolgreichen Unfallschadenregulierung schnell in die Wege geleitet werden.

Sprechen Sie mich bei Fragen einfach an.


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